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   BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98   

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BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98 (https://dejure.org/1999,20050)
BAG, Entscheidung vom 11.05.1999 - 1 AZR 409/98 (https://dejure.org/1999,20050)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 1 AZR 409/98 (https://dejure.org/1999,20050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98
    Die Absenkung der Zulage findet ihre Rechtfertigung darin, daß die Tariferhöhung den vorher mit der Zulage verfolgten Zweck erfüllt, das für den Arbeitnehmer verfügbare Einkommen ohne Bindung an besondere Voraussetzungen zu erhöhen, und insoweit die Zulage ersetzen kann (Senatsurteil vom 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - AP Nr. 98 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe).

    Eine Differenzierung zwischen den Belegschaften verschiedener Betriebe ist nämlich jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn sie darauf beruht, daß der Arbeitgeber nicht allein für alle Betriebe eine einheitliche Regelung schaffen kann, sondern die unterschiedlichen Positionen der jeweiligen Betriebsräte berücksichtigen muß (z.B. Senatsurteil vom 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - AP Nr. 98 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).

    Diese Befugnis hat er indessen nicht (Senatsurteil vom 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - AP Nr. 98 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98
    Deshalb ist die Anrechnung mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAGE 69, 134, 164 ff. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 4 bis 6 der Gründe).

    In einem solchen Vorgehen liegt keine mitbestimmungsfreie gleichmäßige Anrechnung im Sinne der Rechtsprechung des Großen Senats (BAGE 69, 134, 166 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 5 b aa der Gründe).

  • LAG Hessen, 28.01.1998 - 8 Sa 2221/96

    Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Falle der Anrechnung übertariflicher

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98
    Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1998 - 8 Sa 2221/96 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Offenbach vom 2. September 1996 - 6 Ca 15/96 - der Klage mit einem Teilbetrag stattgegeben und die Klage hinsichtlich eines weiteren Teilbetrages von jeweils 60, 00 DM für die Monate Juni bis Oktober 1994 und Dezember 1994 bis Oktober 1995 sowie von jeweils 120, 00 DM für die Monate November 1994 und November 1995 abgewiesen hat.
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98
    Insbesondere konnte ein entsprechender Wunsch der Arbeitgeberin diese Zuständigkeit hier nicht begründen (BAGE 80, 366, 372 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98
    Voraussetzung hierfür ist, daß er die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 2 bis 4 der Gründe).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98
    Allerdings spricht vieles dafür, daß dem Arbeitgeber nicht nur verboten ist, zwischen Arbeitnehmern desselben Betriebs, sondern auch zwischen Arbeitnehmern verschiedener Betriebe des Unternehmens sachwidrig zu unterscheiden (Senatsurteil vom 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98
    Zwischen Anrechnung und Neuvergabe muß ein unmittelbarer Zusammenhang in dem Sinne bestehen, daß der Arbeitgeber durch die Anrechnung Spielräume schaffen und für neue Leistungen nutzen will (BAGE 79, 96, 101 f. = AP Nr. 71 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 3 a und b der Gründe).
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

    Auszug aus BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98
    Voraussetzung hierfür ist, daß er die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 2 bis 4 der Gründe).
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